Auf jeder Website, die sich an eine europäische Zielgruppe wendet, wirst du ab dem 25. Mai 2018 unter anderem einen Hinweis finden, dass unter bestimmten Umständen Cookies gespeichert werden. Diese Hinweise sind bereits seit 2009 vorgeschrieben, ab 25. Mai können allerdings, im Rahmen der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Geldstrafen verhängt werden, wenn gegen die Verordnung verstossen wird. Die meisten Artikel über die DSGVO enthalten an irgendeiner Stelle den Hinweis, dass nur ein spezialisierter Anwalt weiss, wie man das wirklich alles richtig macht und der entsprechende Artikel natürlich keine Rechtsberatung sei. Das ist so ähnlich wie bei Artikeln über das schnelle Geld mit Bitcoins, die keine Finanzberatung sind.
Die DSGVO gilt nicht in der Schweiz und umfasst mehr als das Cookie Thema. Ich halte die Wikipedia für einen guten Anfangspunkt um mehr zum Thema zu erfahren (DSGVO Wikipedia). Du wirst auch vermutlich am 26. Mai nicht verklagt werden, wenn du etwas falsch oder gar nichts machst. Allgemeine Meinung scheint zu sein, dass sich das so nach und nach schon „ruckelt“ und nationale Gerichte über die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie entscheiden. Falls du eine Website betreibst, die sich an Besucher innerhalb der Europäischen Union wendet, solltest du das Thema aufmerksam verfolgen.
Damit die Grundlagen besser verständlich sind, soll es in diesem Artikel um Cookies und Zustände gehen.